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Nutzungsbedingung und Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr. Jede:r Nutzer:in ab 18 Jahren muss vor erstmaliger Nutzung der Werkzeuge und Maschinen eine Einweisung durch eine geeignete Person des Innwerk e. V. erhalten haben und eine Einweisungsbestätigung unterzeichnen. Darüber hinaus werden das Aufsichtspersonal sowie die Betreiber der Offenen Werkstatt von Innwerk e. V. von jeglicher Haftung freigestellt. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn keine ordnungsgemäße Einweisung durch eine:n Mitarbeiter:in, sei es durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, erfolgt ist.

Nutzungsbedingungen

Mit der Unterschrift dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet sich der/die Teilnehmer:in den Anweisungen des Aufsichtspersonals stets Folge zu leisten. Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Ohne eine vorherige Einweisung darf keine Maschine genutzt werden! Bei Unklarheiten in Bezug auf die sichere und sachgemäße Nutzung von Maschinen, Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen ist von der Benutzung abzusehen oder müssen sich die entsprechenden Kenntnisse eigenverantwortlich angeeignet werden.
Nutzer:innen müssen dafür sorgen, sich bei der Nutzung der Werkstatt in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung zu befinden. Dies schließt unter anderem die Nutzung unter Einfluss von Alkohol und anderen Rauschmitteln aus. Nutzer:innen haben fahrlässig oder vorsätzlich beschädigtes Werkzeug zu ersetzen. Aller Besucher:innen müssen sich darüber hinaus an die Bestimmungen der Hausordnungen halten.
Für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitskleidung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Das Innwerk e. V. ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren und kann bei Arbeitsunfällen nicht haftbar gemacht werden.

Jugendliche ab 12 Jahren müssen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und Innwerk e. V. vor Nutzung der Werkzeuge und Maschinen aushändigen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur im Beisein der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Werkstatt arbeiten.